Allgemeine Geschäftsbedingungen

von media experts – J. Baumgartner (Stand 1.4.2019)
Präambel
media experts- J. Baumgartner, Walchenseestr. 19, 95445 Bayreuth (im Folgenden: ME) bietet verschiedene Leistungen in den Bereichen Cloud- und Webhosting, Webdesign und -entwicklung, Softwareentwicklung etc. an.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen ME und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: „Kunde“).

§ 1 Geltungsbereich/Änderungsvorbehalt

  1. Diese AGB gelten im Rahmen von regelmäßigen und dauerhaften Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden für alle Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Der Einbeziehung anders lautender AGB des Kunden wird vorsorglich widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. ME unterbreitet dem Kunden gemäß dem jeweils gewünschten Leistungsumfang ein verbindliches Angebot.
  2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Angaben im jeweiligen Vertrag.
  2. ME behält sich vor, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht der Hilfe von freien Mitarbeitern und/oder Subunternehmern zu bedienen. Dies umfasst auch die Leistungserbringung auf Übertragungswegen Dritter.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über laufende bzw. wiederkehrende Leistungen ohne Mindestlaufzeit können von den Vertragspartnern jeweils zum 15. eines Monats gekündigt werden.
  2. Verträge über laufende bzw. wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um die jeweilige Mindestlaufzeit, höchstens aber um 12 Monate, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
  3. Befristete Verträge enden mit Ablauf der Befristung.
  4. Die Kündigung bedarf der Textform.
  5. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Monatlich zu zahlende Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Im Übrigen sind die Entgelte monatlich zu zahlen und werden zum 3. des Folgemonats fällig.
  2. Rechnungen werden bei Verträgen, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden in elektronischer Form übermittelt. Sollte der Kunde eine andere Form der Rechnungszustellung wünschen, ist ME berechtigt, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 1,50 zur Kostendeckung zu erheben.
  3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  4. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebenten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 7 Tage nach Erhalt der Ware oder Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann ME das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  2. Ist der Kunde derart in Verzug, ist ME berechtigt, seine Dienste für den Kunden bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt auch bei einer Sperrung der Dienste bestehen.

§ 7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Forderungen von ME kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.
  2. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von ME. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, ME bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit ME seine Rechte wahrnehmen kann.
  3. Urheberechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Kunden über. Eine vorherige Nutzung darf nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von ME erfolgen.

§ 8 Haftungsbeschränkungen/Freistellung

  1. ME haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  2. ME haftet darüber hinaus nur für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf  vorhersehbare, vertragstypische Schaden begrenzt. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum begrenzt, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, sofern nicht im Einzelfall diese Beschränkung unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen ist.
  3. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ME.
  5. Der Kunde stellt ME von allen notwendigen und erforderlichen Kosten frei, die ME durch die rechtliche Inanspruchnahme aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter die zur Rechtsverfolgung durch Dritte führen, entstehen.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrages zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse, stets vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter und zur Erfüllung des Auftrags eingeschaltete Dritte zu Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten (freien) Mitarbeiter von ME bis 24 Monate nach Abschluss des Auftrags nicht ohne Einverständnis von ME unmittelbar oder mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Beziehungen zwischen ME und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von ME in Bayreuth.